Schwarz-grüner Koalitionsvertrag in Hamburg
"Innenpolitik
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Bekämpfung von Kriminalität und ihrer Ursachen eine der wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben in unserer Stadt ist. Dabei ist der anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden, die Balance zu halten zwischen dem hohen Anspruch einer weltoffenen Stadt an die Gewährleistung von Freiheitsund Bürgerrechten und der notwendigen Konsequenz im Kampf gegen Kriminalität.
Dazu werden die guten Rahmenbedingungen der Sicherheitsbehörden in Hamburg auf hohem Niveau erhalten und neuen Anforderungen angepasst.
Polizei
Die durch die aktuelle Rechtsprechung entstandenen Anpassungsbedarfe bei Regelungen im SOG und PolDVG - beispielsweise der Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme und Rasterfahndung - werden beschleunigt und eng an der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung umgesetzt. Auf einen weiteren Einsatz automatisierter Kennzeichenlesegeräte wird bis zur Novellierung der entsprechenden Vorschrift verzichtet.
Im Übrigen werden die polizeirechtlichen Vorschriften im Lichte der neueren Rechtsprechung auf weitergehende Anpassungsbedarfe überprüft. Dieses gilt auch für lageabhängige (verdachtsunabhängige) Kontrollen (PolDVG §§ 3 und 4), an denen im Grundsatz festgehalten wird.
Die Maximalfrist für Aufenthaltsverbote nach § 12b Abs. 2 SOG wird halbiert, die Höchstdauer von Ingewahrsamnahmen gemäß § 13c SOG wird von bisher vierzehn Tagen auf künftig zehn Tage reduziert.
Im öffentlichen Raum wird es keine Verdrängung sogenannter randständiger Gruppen geben. Die bestehenden ordnungsrechtlichen Regelungen bieten eine gute Handhabe gegen Störungen im öffentlichen Raum und sollen nicht weiter ausgeweitet werden.
An der Videoüberwachung im öffentlichen Raum an Kriminalitätsschwerpunkten wird unter besonderen Rahmenbedingungen grundsätzlich festgehalten. Zur bevorstehenden Evaluierung der praktischen Umsetzung der Videoüberwachung werden insbesondere die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten im schweizerischen Kanton Zürich - wie beispielsweise die Prüfung von Alternativen oder die Möglichkeiten eines nur temporären Einsatzes - als Kriterien herangezogen.
Bis Ergebnisse vorliegen, wird auf die Ausweitung der Videoüberwachung an neuen Standorten verzichtet.
Die Koalitionspartner einigen sich auf das Ziel, ohne Personalaufstockung dezentral, flexibel, kurzfristig und zeitlich begrenzt an erkannten Problemstandorten mehr polizeiliche Präsenz zu zeigen. Dazu sollen die derzeitige Einsatz- und Ablaufplanung und die in den letzten Jahren durchgeführten umfangreichen strukturellen Organisationsveränderungen in der Hamburger Polizei im Hinblick auf effektiveren Ressourceneinsatz untersucht werden.
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist auch durch das Vorgehen der Polizei in der Praxis zu schützen. Dazu gehört, dass die Auflagen der Versammlungsbehörde und das Sicherheitskonzept der Polizei auch das Recht, Kundgebungen und dergleichen in Sicht- und Hörweite potentieller Adressaten durchzuführen, in besonderer Weise berücksichtigen. Zutritt und Verlassen von Demonstrationen ist den Teilnehmern grundsätzlich jederzeit möglich. Eine enge polizeiliche Begleitung von Aufzügen erfolgt nur ausnahmsweise auf der Grundlage einer sorgfältigen Gefahrenprognose.
Um bei Demonstrationen die unverzügliche gerichtliche Überprüfung von Zwangsmaßnahmen zu gewährleisten, wird die Polizei die Gerichte rechtzeitig darüber informieren, wenn im Rahmen von Demonstrationen voraussehbar der richterliche Eildienst benötigt wird.
Die Koalitionspartner vereinbaren die sofortige Einführung von Anti-Konflikt-Teams als integriertem Bestandteil der Polizei in Anlehnung an das Berliner Modell.
Die mit der Waffenverbotszone St. Pauli begonnene Entwaffnungsstrategie wird fortgesetzt. Die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, derartige Zonen auszuweiten, werden intensiv geprüft und nach Möglichkeit zügig umgesetzt. Die Koalitionspartner vereinbaren eine behördenübergreifende öffentliche Aufklärungskampagne, die insbesondere an Schulen ansetzen soll.
Der durch die Dienststelle Anti-Terror-Koordination koordinierte Kampf gegen den internationalen Terrorismus hat in Hamburg weiterhin hohe Priorität. Der Einsatz neuer Instrumente wird im Licht der verfassungsgerichtlich aufgezeigten Grenzen auf Umsetzbarkeit, Notwendigkeit und Effizienz geprüft.
Abschiebungen
Die Abschiebung ausreisepflichtiger afghanischer Familien mit Kindern wird bis auf weiteres ausgesetzt.
Generell ist bei Abschiebungen dem Schutz von Ehe und Familie, insbesondere der Familieneinheit, dadurch Rechnung zu tragen, dass die vollziehbar ausreisepflichtigen Familienangehörigen zusammen abgeschoben werden.
Ausnahmen bedürfen einer Einzelfallprüfung, über die die/der Vorsitzende des Eingabenausschusses in Kenntnis zu setzen ist.
Abschiebungen zur Nachtzeit (i. S. d. VerwVollG)kommen nur in Betracht, wenn andernfalls zu erwarten ist, dass die Rückführung vereitelt würde oder nur durch Abschiebehaft durchsetzbar wäre.
Ausländische Straftäter, gewaltbereite Islamistinnen und Islamisten und terrorverdächtige Gefährderinnen und Gefährder werden auch weiterhin konsequent abgeschoben.
Flüchtlinge
Die Unterbringung neu eingereister Flüchtlinge soll in Zukunft in Hamburg erfolgen.
Hamburg strebt die vorzeitige Beendigung der Beteiligung an der Aufnahmeeinrichtung an und wird darüber mit Mecklenburg-Vorpommern inVerhandlungen eintreten. Bis zum Ende der Beteiligung Hamburgs an der Aufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst soll nur noch die vertraglich vereinbarte Mindestbelegung genutzt werden. Familien mit Kindern sollen grundsätzlich in Hamburg in familiengerechtem Standard untergebracht werden.
Das Einwohnerzentralamt arbeitet mit durchgehenden Fallmanagements (\"one case, one face\") und wird die durchschnittlichen Wartezeiten für Besucherinnen und Besucher den Wartezeiten in anderen Behörden mit Publikumsverkehr anpassen und dafür alle vorhandenen Optimierungsmöglichkeiten nutzen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer laufenden Studie der Diakonie Hamburg u.a. zur Lebenssituation der illegal hier lebenden Menschen soll geprüft werden, auf welche Weise die Gesundheitsvorsorge und -versorgung gewährleistet werden kann. Insbesondere ist auch die Situation HIV-erkrankter Menschen im illegalen Aufenthalt zu berücksichtigen.
Durch den seit 2007 durchgeführten Datenabgleich des Zentralen Schülerregisters mit dem Melderegister sind bisher keine Fälle illegalen Aufenthalts bekannt geworden. Eventuell künftig auftretende Fälle sollen durch humanitäre Einzelfallprüfungen durch die Härtefallkommission gelöst werden.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass es eine Clearing-Stelle geben soll, in der minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, chronisch Kranke und alte oder pflegebedürftige Personen oder von geschlechtsspezifischer Verfolgung bedrohte Menschen Betreuung, Hilfe und Lösungsangebote finden.
Die Koalitionspartner verabreden, dass in dieser Legislatur 2000 Menschen im ungesicherten Aufenthalt in Deutschkurse vermittelt werden sollen. Es soll ein Kriterienkatalog aufgestellt werden, wer vorrangig zugewiesen wird.
Härtefallkommission
Die Härtefallkommission wird ihre Arbeit vorerst in der bewährten Form fortsetzen.
Sollte die Geltungsdauer der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage für die HFK verlängert oder eine neue Rechtsgrundlage in Kraft treten, wird im Rahmen einer Neukonzeption der HFK auch die Beteiligung von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden geprüft.
Justizpolitik
Gerichte und Staatsanwaltschaft
Damit Gerichte und Staatsanwaltschaft ihre Rolle als Garant des Rechtsstaats möglichst unabhängig wahrnehmen können, muss die Rechtspolitik die Bedingungen gewährleisten, die dazu erforderlich sind.
Die Koalitionspartner sind sich einig, ergebnisoffen in einen Diskussionsprozess zur Selbstverwaltung der Justiz einzusteigen, in dem auch die Steigerung der Effizienz thematisiert wird. Es soll geprüft werden, ob die Präsidentinnen und Präsidenten derGerichte ihre Belange im Haushaltsverfahren der Bürgerschaft ähnlich dem Datenschutzbeauftragten vertreten können sollen.
Auf die in der Verantwortung der Gerichte liegende Besetzung der Geschäftsstellen mit nicht-richterlichem Personal soll besonderes Augenmerk gelegt werden, wie auch bei dem nicht-juristischen Personal der Staatsanwaltschaft.
Die Gnadenabteilung wird in die Justizbehörde zurück verlegt.
Die Öffentliche Rechtsauskunft ÖRA soll in die Lage versetzt werden, zeitnah in allen Rechtsgebieten Rechtsberatung zu leisten.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass gerichtliche Mediation in allen möglichen Bereichen Standard sein soll. Fortbildung in gerichtlicher Mediation soll Teil des Fortbildungsangebotes für Richterinnen und Richter in Hamburg sein.
Es soll geprüft werden, ob und wie ein bundeseinheitliches Seeschifffahrtsregister in Hamburg errichtet werden kann.
Strafvollzug
Das Strafvollzugsgesetz wird geändert. Die Regelungen für Jugend- und Erwachsenenvollzug werden in zwei Gesetze getrennt. Grundlage ist jeweils das Hamburger Strafvollzugsgesetz. Die materielle Ausgestaltung richtet sich grundsätzlich nach den Regelungen im schleswig-holsteinischen Jugendstrafvollzugsgesetz. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass über einzelne Regelungen weiterer Diskussionsbedarf besteht.
Hamburg schließt sich im Hinblick auf ein Untersuchungshaftgesetz der 9er-Gruppe unter den Bundesländern an und beteiligt sich aktiv an der Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs.
Bei der praktischen Ausgestaltung des Strafvollzugs wird in den Mittelpunkt die Vermeidung von Rückfällen in Straffälligkeit gestellt bei gleichzeitigem Schutz der Bevölkerung vor Straftäterinnen und Straftätern.
Dazu bedarf es einer Entlassungsvor- und -nachbereitung im Bezug auf alle entlassenden Haftanstalten, die die Möglichkeiten nutzt, eine hohe Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung insbesondere durch eine Kontinuität in der Betreuung und durch Vermittlung von Arbeit und Wohnung zu erreichen.
Resozialisierung dient nicht nur der Täterin oder dem Täter, sondern ist auch aktiver Opferschutz. Hohen Stellenwert verdient gleichzeitig die aktive Arbeit im Opferschutz. Opfer von Straftaten dürfen nicht allein gelassen werden und müssen direkte Hilfe erfahren.
Es soll eine konzeptionell und organisatorisch selbstständige, räumlich getrennte sozialtherapeutische Anstalt geben, die organisatorische Synergien nutzt.
Weiterhin sollen geprüft werden:
- wie die Einschlusszeiten im Strafvollzug so gestaltet werden können, dass die Angebote für Straffällige (z.B. Drogenhilfe) wahrgenommen werden könnenwie Ressourcen bei Leerständen in JVAs (Gebäude und Personal) effektiver genutzt und konzeptionell aufgegriffen werden können.
- mit welchen Maßnahmen auf die Reform der Führungsaufsicht zu reagieren ist.
Es wird geprüft, wie der Maßregelvollzug wieder als staatliche Maßnahme wahrgenommen werden kann. Das Maßregelvollzugsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass Einwände der Vollstreckungsbehörde nur dann einer Lockerungsmaßnahme im Wege stehen, wenn sie sich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zur Überprüfung der Lockerung an einer stattfindenden gerichtlichen Anhörung beteiligt.
Deputierten soll der Zugang zu Justizvollzugsanstalten in gleichem Rahmen wie Bürgerschaftsabgeordneten ermöglicht werden.
Datenschutz/Informationsfreiheit/ Korruptionsbekämpfung Hamburg strebt eine/n gemeinsame/n Datenschutzbeauftragte/n mit Schleswig- Holstein an, der/die auch für beide Länder als Informationsfreiheitsbeauftragte/r
zuständig ist. Die Gesetzeslage für Datenschutz und Informationsfreiheit soll angeglichen werden. Der Anwendungsbereich für das Informationsfreiheitsgesetz soll so geregelt werden, dass die gesamte mittelbare Staatsverwaltung grundsätzlich erfasst ist, also Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
Die Ausschlusskriterien zur Arbeitsgruppe Scientology, zur Innenrevision, zum Schutz fiskalischer Interessen Hamburgs im Wirtschaftsverkehr, Teilnahme am Wettbewerb und anwendungsbezogene Forschung sowie zur Stiftungsaufsicht werden aufgenommen.
Sofern noch nicht vorhanden, sollen in allen Behörden Datenschutzbeauftragte ernannt werden.
Hamburg bemüht sich innerhalb eines Jahres um ein mit den Nachbarländern vernetztes Korruptionsregister. Bei Nicht-Gelingen wird eine Hamburger Einzellösung gesucht."
Informationsplattform Strafvollzug der AsJ Hamburg